Autoren: Plöger/Sitter |
Die Neufassung des §
Die Leistungsfeststellung erfolgt jährlich anhand von Zielvereinbarungen oder systematischen Leistungsbewertungen. Dabei können individuelle Leistungen oder auch die Leistung einer Gruppe als Teamleistung honoriert werden. Unter einer Zielvereinbarung verstehen die Tarifparteien die schriftlich niedergelegte, freiwillige und verbindliche Abrede zwischen der Führungskraft und einzelnen Beschäftigten oder Teams für einen festgelegten Zeitraum über objektivierbare Leistungsziele und die Bedingungen ihrer Erfüllung. Die Leistungsziele sind eindeutig und präzise zu bestimmen. Sie müssen realistisch, messbar und nachvollziehbar sein.
Ziele sollen SMART sein:
S = spezifisch (eindeutig, für sich allein erreichbar) |
M = messbar (durch Zahlen und Daten) |
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|