6/7.4.5 Sondervergütungen

Autor: Sadtler

Sondervergütungen

Neben der Grundvergütung zahlen viele Arbeitgeber Zuschläge, Zulagen und Sonderleistungen (siehe Teil 6/4). Um eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Entgeltfortzahlungsbestimmungen zu erschweren, erlaubt es das EFZG, Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt, auf der Grundlage einer Vereinbarung für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zu kürzen (§ 4a EFZG).

Gegenstand

Was zu Sondervergütungen in diesem Sinn gehört, ist nicht eindeutig. Einerseits muss es sich um Leistungen handeln, die zum arbeitsvertraglichen Austausch von Arbeitsleistung und Entgelt gehören. Andererseits sind diese nicht auf Einmalzahlungen begrenzt.25) Hauptgegenstand dürften Anwesenheits-, Leistungs-, Pünktlichkeits- und sonstige Prämien sowie (Weihnachts- und Urlaubs-)Gratifikationen sein.

Vereinbarung