6/7.4.3 Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts

Autor: Sadtler

Vergütungszeitraum

Für die Berechnung der Entgeltfortzahlung sind die konkret ausgefallenen Arbeitstage zugrunde zu legen.21) Bezieht der Arbeitnehmer ein Wochen- oder Monatsgehalt, ist i.d.R. keine besondere Berechnung erforderlich; der vereinbarte Wochen- oder Monatslohn ist für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlen. Wird der Arbeitnehmer nach Stunden vergütet, ist das fortzuzahlende Entgelt durch Multiplikation des Stundenlohns mit der arbeitstäglichen Stundenzahl (= arbeitstägliches Entgelt) und der Anzahl der durch die Krankheit ausgefallenen Arbeitstage zu ermitteln.22)

Konkrete Berechnungsweise

Endet der Entgeltfortzahlungsanspruch im laufenden Monat, ist für die Berechnung des anteiligen Entgeltfortzahlungsanspruchs das monatliche Bruttoentgelt durch die in dem betreffenden Monat tatsächlich anfallenden Arbeitstage zu teilen und der sich ergebende Betrag mit der Anzahl der krankheitsbedingt ausgefallenen Arbeitstage zu multiplizieren.23)

Beispiel