7/3.2.2.2 Negative Prognose

Autor: Sadtler

Zukunftsbezogenheit

Die personenbedingte Kündigung ist - wie alle anderen Kündigungen auch - zukunftsbezogen, d.h. sie stellt keine Sanktion für bereits erfolgte Störungen des Arbeitsverhältnisses dar, sondern soll den Arbeitgeber vor künftigen unzumutbaren Belastungen bewahren.5) Daher muss im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die sachlich begründete Prognose gestellt werden können, dass jedenfalls noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist mit weiteren Störungen zu rechnen ist.6) Ist bei Zugang der Kündigung absehbar, dass die geschuldete Arbeitsleistung bei Ablauf der Kündigungsfrist wieder erbracht werden kann, fehlt die negative Prognose.