Autor: Sadtler |
Anders als bei der dauernden Leistungsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer im Fall einer krankheitsbedingten Leistungsminderung nicht gänzlich außerstande, seine Arbeitsverpflichtung zu erfüllen. Er kann jedoch qualitativ oder quantitativ nur noch einen Teil seiner Aufgaben erfüllen bzw. nicht mehr die volle Leistung bringen.64)
Für die Negativprognose muss bei Zugang der Kündigungserklärungdavon auszugehen sein, dass der Arbeitnehmer krankheitsbedingt auch künftig dauernd und in erheblichem Umfang Minderleistungen erbringen wird. Eine langjährig bestehende Leistungsminderung hat insoweit Indizwirkung. Ist die Genesung völlig ungewiss und jedenfalls in denauf die Kündigung folgenden 24 Monaten nicht damit zu rechnen, wird die Dauerhaftigkeit vermutet.65)
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