Autor: Sadtler |
Der Fallgruppe der Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen liegen krankheitsbedingte Arbeitsausfälle des Arbeitnehmers zugrunde, die jeweils von kürzerer Dauer sind, sich aber innerhalb geringer Zeitspannen häufig wiederholen.2)
Bei häufigen Kurzerkrankungen ist die negative Prognose gegeben, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektive Umstände vorliegen, die nach medizinischen Grundsätzen für die Zukunft weitere krankheitsbedingte Fehlzeiten des Arbeitnehmers im bisherigen, erheblichen Umfang befürchten lassen.3) Der subjektive Kenntnisstand des Arbeitgebers zum Gesundheitszustand des Arbeitnehmers ist irrelevant.
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