Autor: Senger-Sparenberg |
Die Vorschriften zur Änderung des SGB IX durch das BTHG treten im Grundsatz vollständig zum 01.01.2018 in Kraft. Hiervon ausgenommen sind einige Vorschriften, die bereits vorzeitig zum 30.12.2016 bzw. 01.01.2017 in geltendes Recht umgesetzt worden sind.
Mit den durch die Reformstufe 1 bereits in Kraft getretenen Änderungen wurden folgende Artikel des BTHG umgesetzt:
Art. |
Art. |
Art. |
Art. |
Art. |
Art. |
Art. 25 Abs. 2 (Untersuchungsbefugnis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Bezug auf die Ausführung der Leistungen nach Art. |
Die Änderungen des SGB XII durch Art.
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