1. Auf Klage wird der Rentenbescheid vom 30. August 2021 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, im Rahmen der Einkommensanrechnung den Abzug der pauschalen Krankenversicherungsbeiträge des Klägers vom Betrag der vollen Höhe der Verletztenrente vorzunehmen.
2. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers beider Rechtszüge.
3. Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des Anrechnungsbetrages einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die vom Kläger bezogene große Witwenrente streitig.
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