OLG Karlsruhe - Urteil vom 10.08.2006
9 U 171/05
Normen:
GmbHG § 38 ; GmbHG § 47 ; BGB § 626 ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2008, 414
Vorinstanzen:
LG Konstanz - 7 O 4/05 KfH - 14.09.2005 BGH - II ZR 211/06 - 07.01.2008,

Abberufung als Geschäftsführer und fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages wegen sexueller Belästigung einer Angestellten

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2006 - Aktenzeichen 9 U 171/05

DRsp Nr. 2008/10644

Abberufung als Geschäftsführer und fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages wegen sexueller Belästigung einer Angestellten

»Zur Abberufung als Geschäftsführer und fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages eines einzelvertretungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführers in einer Zwei-Personen-GmbH wegen sexueller Belästigung einer Angestellten und damit verbundener nachhaltiger Ehrverletzung des Mitgesellschafters.«

Normenkette:

GmbHG § 38 ; GmbHG § 47 ; BGB § 626 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist ebenso wie der Mitgeschäftsführer der beklagten GmbH zu 50 % an der Beklagten beteiligt. Beide sind zu einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführern bestellt. Die Beklagte beschäftigt drei Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin.