LAG Hamm - Beschluss vom 04.03.2014
7 TaBVGa 7/14
Normen:
ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 27.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BVGa 1/14

Abbruch von BetriebsratswahlenErsetzung des WahlvorstandesBeteiligtenfähigkeit des Wahlvorstandes

LAG Hamm, Beschluss vom 04.03.2014 - Aktenzeichen 7 TaBVGa 7/14

DRsp Nr. 2014/7099

Abbruch von Betriebsratswahlen Ersetzung des Wahlvorstandes Beteiligtenfähigkeit des Wahlvorstandes

Die voraussichtliche Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist Anspruchsvoraussetzung für einen Anspruch auf Abbruch einer Betriebsratswahl.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 27.02.2014 - 4 BVGa 1/14 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

A.

Die Beteiligten des vorliegenden Beschlussverfahrens streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes über den Abbruch der Betriebsratswahlen und die Ersetzung des Wahlvorstandes.

1. 2. 3. a. b. c. 1. 2. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1. 2. 3. 4. a. b. c.