Die Beklagte ist aus dem Backwarenkombinat L hervorgegangen und war zunächst ein Treuhandunternehmen. Sie unterhielt im hier interessierenden Zeitraum noch zwei Betriebsstätten, nämlich die Brotfabrik (der Betriebsteil I) und den Betriebsteil K.
Im Dezember 1989 war die für das Kombinat gewählte Betriebsgewerkschaftsleitung zurückgetreten. Auf eine Initiative von Betriebsangehörigen sollte eine neue Interessenvertretung der Arbeitnehmer unter der Bezeichnung "Betriebsgewerkschaftsrat" gewählt werden. Diese Wahlen fanden jedenfalls zunächst in der Brotfabrik am 15. und 16. Februar 1990 statt. Über diese Wahlen existiert ein Protokoll, das folgenden Wortlaut hat:
"VEB Großbäckerei L L, den 19. 2. 1990
Protokoll
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