Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Dezember 2011 - 8 Ca 4994/11 - dahingehend teilweise abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird, soweit der Klägerin mehr als EUR 2.059,69 (in Worten: Zweitausendneunundfünfzig und 69/100 Euro) brutto zugesprochen wurden.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 75 % und die Beklagte 25 %.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob und in welcher Höhe der Klägerin ein Anspruch auf Abfindungszahlung zusteht.
Die am 18. März 1970 geborene, verheiratete und 2 Kindern zum Unterhalt verpflichtete Klägerin war seit dem 15. September 2000 bei der Beklagten als Angestellte im Betrieb der Beklagten in A. zu einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von zuletzt € 2.059,69 in Teilzeit bei einer Arbeitszeit von 24 Stunden pro Woche beschäftigt.
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