LAG Niedersachsen - Urteil vom 06.08.2008
2 Sa 1738/07
Normen:
TV-ATZ vom 05.05.1998 § 5 Abs. 7 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover - 11 Ca 346/07 Ö - 25.10.2007,

Abfindungsanspruch bei sicher zur erwartender Rentenminderung; - Der Abfindungsanspruch nach § 5 Abs. 7 TV-ATZ setzt voraus, dass die Rentenkürzung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt oder wegen einer vorgezogenen Rentenzahlung sicher zu erwarten ist

LAG Niedersachsen, Urteil vom 06.08.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 1738/07

DRsp Nr. 2008/19924

Abfindungsanspruch bei sicher zur erwartender Rentenminderung; - Der Abfindungsanspruch nach § 5 Abs. 7 TV-ATZ setzt voraus, dass die Rentenkürzung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt oder wegen einer vorgezogenen Rentenzahlung sicher zu erwarten ist

»Die Auslegung der Tarifnorm des § 5 Abs. 7 des TV-ATZ führt zu dem Ergebnis, dass eine bloße ungewisse Möglichkeit der Rentenminderung den Abfindungsanspruch nicht begründet. Die Rentenkürzung muss im Moment der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegen bzw. wegen der vorgezogenen Rentenzahlung sicher erwartet werden. Diese Voraussetzung ist nur gegeben, wenn der Arbeitnehmer bei Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses einen Rentenantrag stellt (so auch Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Teil IV Altersteilzeit-TV, Erläuterungen 16.13)«

Normenkette:

TV-ATZ vom 05.05.1998 § 5 Abs. 7 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um eine tarifliche Abfindungszahlung im Zusammenhang mit einer Altersteilzeitregelung.