I.
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Arbeitgeberin, vorgenommene Einstellungen aufzuheben in Verbindung mit einem Unterlassungsantrag nebst einer Androhung von Ordnungsgeld.
Antragsteller (Beteiligter zu 1) ist der Betriebsrat bei der Arbeitgeberin (Beteiligte zu 2). Diese hatte bezogen auf die in der Antragsschrift genannten Arbeitnehmer ihren Betriebsrat zu vorläufigen personellen Maßnahmen gemäß §
Der Betriebsrat hatte mit Schreiben vom 29. Juni 2004 (Blatt 14 der Akte) in all diesen Fällen der Beschäftigung widersprochen. Zustimmungsersetzungsverfahren nach §
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