Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 14.04.2010 - ö.D. 4 Ca 268 a/10 - teil- weise abgeändert:
Der beklagte Bund wird verurteilt, an den Kläger 10.659,01 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 15.02.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage zurückgewiesen.
Der beklagte Bund trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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