I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. September 2014 -
1. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien seit dem 2. Juli 2011 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Host im Besucherservice im Umfang von 12,5 Arbeitsstunden je Woche besteht;
2. die Beklagte wird zur Erteilung einer Auskunft über die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer bei ihr geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verurteilt,
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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