LAG Hamm - Urteil vom 22.05.2014
16 Sa 1221/13
Normen:
BGB § 611; BGB § 631 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Münster, vom 26.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1946/12

Abgrenzung von Werk- und Arbeitsvertrag bei einem im Rahmen eines Medizinischen Beratungs- und Begutachtungsdienstes der gesetzlichen Krankenversicherungen tätigen Arzt

LAG Hamm, Urteil vom 22.05.2014 - Aktenzeichen 16 Sa 1221/13

DRsp Nr. 2014/14101

Abgrenzung von Werk- und Arbeitsvertrag bei einem im Rahmen eines Medizinischen Beratungs- und Begutachtungsdienstes der gesetzlichen Krankenversicherungen tätigen Arzt

Ein Arzt, der im Rahmen eines Medizinischen Beratungs- und Begutachtungsdienstes der gesetzlichen Krankenversicherungen Arbeitsunfähigkeitsbegutachtungen durchführt, wird in der Regel auch dann nicht als Arbeitnehmer tätig, wenn der Medizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst den organisatorischen Rahmen bereit stellt und die Zeiten für die Tätigkeit vorgegeben sind.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 26.04.2013 – 4 Ca 1946/12 – wird unter Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 631 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Arbeitnehmereigenschaft des Klägers.