Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. November 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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