OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.08.2021
12 B 815/21
Normen:
SGB VIII § 24 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 24 L 593/21

Abhängigkeit der Zuteilung eines Kita-Platzes von einem vorherigen Nachweis einer ganztägigen Beschäftigung oder einer Teilzeitbeschäftigung mit aufwändigen Arbeitswegen beider Elternteile

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.08.2021 - Aktenzeichen 12 B 815/21

DRsp Nr. 2021/17529

Abhängigkeit der Zuteilung eines Kita-Platzes von einem vorherigen Nachweis einer ganztägigen Beschäftigung oder einer Teilzeitbeschäftigung mit aufwändigen Arbeitswegen beider Elternteile

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Rechtszüge.

Normenkette:

SGB VIII § 24 Abs. 3 S. 1;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

Aus den in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründen, die der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO allein zu prüfen hat, ergibt sich nicht, dass das Verwaltungsgericht den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung zu Unrecht abgelehnt hat.