Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2006 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 1.077,45 Euro festgesetzt.
I. Die Beteiligten streiten über den Anspruch auf Zahlung von Krankenhausbehandlungskosten.
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