OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 07.05.2021
15 A 939/18
Normen:
AFBG § 9a Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 19 K 15295/16

Ablehnung der Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung aufgrund mangelhafter Schulungsnachweise

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.05.2021 - Aktenzeichen 15 A 939/18

DRsp Nr. 2021/11569

Ablehnung der Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung aufgrund mangelhafter Schulungsnachweise

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Beschlusses jeweils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AFBG § 9a Abs. 1;

Gründe

I.