Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 21. Juni 2011 aufgehoben.
Die Klagen werden in vollem Umfang abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Kläger wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten der Rechtsstreite sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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