Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 01.04.2008 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verringerung der Arbeitszeit.
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