1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 30.04.2008 (Az.:
2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages.
Der am 30.04.1948 geborene Kläger ist bei dem Beklagten, der ca. 80 in der Regel unselbständige Forschungsinstitute betreibt, in dessen Institut für Plasmaphysik in G. als Angestellter beschäftigt und erzielt dabei ein Monatsgehalt von ca. € 3.100,00 brutto.
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