LAG München - Urteil vom 11.04.1991
6 Sa 712/90
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AfP 1992, 321

Abmahnung: Redakteur - Nichtverwertung einer Meldung trotz Weisung durch den Chefredakteur

LAG München, Urteil vom 11.04.1991 - Aktenzeichen 6 Sa 712/90

DRsp Nr. 2001/14648

Abmahnung: Redakteur - Nichtverwertung einer Meldung trotz Weisung durch den Chefredakteur

1. Verlangt der Chefredakteur durch eine ausdrückliche Weisung die Verwertung einer Meldung im vom Redakteur verantworteten Teil der Zeitung, so stellt die Nichtberücksichtigung dieser Meldung auch dann eine arbeitsvertragliche Sorgfaltspflichtverletzung dar, wenn der Redakteur der Auffassung war, das fragliche Material sei als Vorabmeldung der Nachrichtenagentur noch nicht bearbeitungsreif.2. Die von einem Redakteur verantwortete Doppelberichterstattung über die gleiche Nachricht in der gleichen Ausgabe der Zeitung oder im Abstand von wenigen Tagen ist eine abmahnungswürdige Verletzung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht.