Hinweise: Der Entscheidung des BAG ging das Urteil des LAG München vom 31.05.1989 - 7 Sa 884/88 - und das Urteil des ArbG München vom 16.06.1988 - 11 Ca 1902/88 voraus. Vorinstanz: BAG - 2 AZR 401/89 - 28.02.90 - [...]
LAG München - Urteil vom 08.08.1991 (10 Sa 195/91)
I. Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren über die Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle. Der Antragsteller, der Betriebsrat des Münchner Betriebes der Beteiligten zu 2), hat die Bildung einer [...]
Hinweise: Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 02.12.1992 - 10 AZR 238/91 -. Vorinstanz: ArbG Regensburg, vom 10.07.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 585/90 BB 1991, 1571 LAGE § 611 BGB Gratifikation [...]
LAG München - Beschluss vom 11.01.1991 (2 TaBV 57/90)
Der Betriebsrat des Betriebs ... der Antragsgegnerin hatte die Anrufung einer Einigungsstelle zur Beilegung einer Meinungsverschiedenheit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat dieser Betriebsstätte darüber beschlossen, [...]