LAG Nürnberg - Beschluss vom 02.12.1991
3 Ta 138/91
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ;
Fundstellen:
JurBüro 1992, 738
Vorinstanzen:
ArbG Bayretuh - Beschluss vom 12.07.1991 - 1 Ca 41/91 -,

Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

LAG Nürnberg, Beschluss vom 02.12.1991 - Aktenzeichen 3 Ta 138/91

DRsp Nr. 2001/5395

Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

Wird neben einem Kündigungsschutzantrag auch ein Antrag auf Weiterbeschäftigung zu gleichen Bedingungen gestellt, ist dieser gesondert zu bewerten.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ;

Gründe:

Mit der am 18.11.1991 beim Arbeitgericht, eingelegten Beschwerde, der das Arbeitsgericht nicht abgeholfen hat, erstrebt die Beschwerdeführerin Reduzierung sowohl des Verfahrens als auch des Vergleichsstreitwerts soweit das Erstgericht den Weiterbeschäftigungsanspruch streitwertmäßig selbständig in Ansatz gebracht hat.

I.

Die gemäß §§ 78 Abs. 1 ArbGG, 25 Abs. 2 Satz GKG statthafte Beschwerde hat, in der Sache keinen Erfolg.