Arbeitsentgelt: Anspruch nach Feiertagslohnzahlungsgesetz - Voraussetzungen - Zeitungsverlag
LAG München, Urteil vom 11.04.1991 - Aktenzeichen 6 Sa 185/89
DRsp Nr. 2002/15132
Arbeitsentgelt: Anspruch nach Feiertagslohnzahlungsgesetz - Voraussetzungen - Zeitungsverlag
1. Anspruch auf Feiertagsbezahlung gem. § 1 Satz 1 Feiertagslohnzahlungsgesetz setzt voraus, dass die Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, nicht, dass die Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt.2. Arbeitnehmer bei einem Zeitungsverlag haben deshalb Anspruch auf Feiertagsbezahlung, wenn die schichtplanmäßig vorgesehene Sonntagsarbeit infolge eines auf den darauffolgenden Montag fallenden gesetzlichen Feiertages entfällt.3. Der Anspruch besteht auch dann, wenn ein Arbeitnehmer nur vertretungsweise die Schicht eines erkrankten oder beurlaubten Arbeitskollegen am Sonntag wahrnehmen müßte.