LAG München - Urteil vom 11.04.1991
6 Sa 185/89
Normen:
FeiertagsLZG § 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
BB 1991, 1717
DB 1991, 2193
LAGE § 1 LohnFG Nr. 29
ZTR 1991, 523

Arbeitsentgelt: Anspruch nach Feiertagslohnzahlungsgesetz - Voraussetzungen - Zeitungsverlag

LAG München, Urteil vom 11.04.1991 - Aktenzeichen 6 Sa 185/89

DRsp Nr. 2002/15132

Arbeitsentgelt: Anspruch nach Feiertagslohnzahlungsgesetz - Voraussetzungen - Zeitungsverlag

1. Anspruch auf Feiertagsbezahlung gem. § 1 Satz 1 Feiertagslohnzahlungsgesetz setzt voraus, dass die Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, nicht, dass die Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt. 2. Arbeitnehmer bei einem Zeitungsverlag haben deshalb Anspruch auf Feiertagsbezahlung, wenn die schichtplanmäßig vorgesehene Sonntagsarbeit infolge eines auf den darauffolgenden Montag fallenden gesetzlichen Feiertages entfällt. 3. Der Anspruch besteht auch dann, wenn ein Arbeitnehmer nur vertretungsweise die Schicht eines erkrankten oder beurlaubten Arbeitskollegen am Sonntag wahrnehmen müßte.

Normenkette:

FeiertagsLZG § 1 Satz 1 ;
Fundstellen
BB 1991, 1717
DB 1991, 2193
LAGE § 1 LohnFG Nr. 29
ZTR 1991, 523