LAG München, Urteil vom 17.10.1991 - Aktenzeichen 10 (9) Sa 1067/88
DRsp Nr. 2002/15127
Arbeitnehmerüberlassung: Voraussetzungen
Die tatsächliche Integration eines Mitarbeiters des Auftragnehmers, die sich bei Programmerstellung zwangsläufig ergibt, reicht allein nicht aus, um Arbeitnehmerüberlassung anzunehmen.