LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 30.05.1991 (4 TaBV 12/91)
Die Parteien streiten über die zeitliche Lage von Betriebsversammlungen. Die Arbeitgeberin - Antragstellerin - stellt mit ihren 1.016 Mitarbeitern in drei Schichten Süsswaren her: 1. Schicht 6.00 Uhr - 14.15 Uhr - ca. [...]