LAG Saarland - Urteil vom 23.10.1991
1 Sa 65/91
Normen:
BGB § 242 ; BUrlG § 7 Abs. 3 Satz 3, § 11 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
LAGE § 11 BUrlG Nr. 5
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken, vom 22.02.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1695/90

Urlaubsentgelt: Fußball-Lizenzspieler - Berechnung - Verwirkung

LAG Saarland, Urteil vom 23.10.1991 - Aktenzeichen 1 Sa 65/91

DRsp Nr. 2001/5670

Urlaubsentgelt: Fußball-Lizenzspieler - Berechnung - Verwirkung

1. Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts von Fußball-Lizenzspielern sind Einsatzprämien, Punktprämien, tabellenplatzorientierte Punktprämien, Punktprämien für Ersatzspieler und gesperrte Spieler einzubeziehen, nicht aber Meisterschafts-, Aufstiegs-, Nichtabstiegsprämien und ähnliche jahresleistungsbezogene Prämien. 2. Im Rahmen des Umstandsmoments des Verwirkungstatbestands mindert die Auslösung von falschen Rechtsvorstellungen auf der Arbeitnehmerseite durch die Verwendung von diese fördernden Formulierungen des Arbeitsvertrags die Schutzwürdigkeit der Vertrauenshaltung des Arbeitgebers.

Normenkette:

BGB § 242 ; BUrlG § 7 Abs. 3 Satz 3, § 11 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Berechnungsweise des Urlaubsentgeltes für den Zeitraum vom 02.01.1988 bis 30.06.1990, insbesondere über die Frage, ob die einsatz- und Punktprämien, die der Kläger erhalten hat, bei der Berechnung mit anzusetzen sind.