I. Die Berufung der Beklagten zu 1. und 3. gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. November 2009 -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten zu 1. und 3. als Gesamtschuldner.
III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.500,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz um den Zeitpunkt der Beendigung der zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisse und daraus resultierende Auskunftsansprüche wegen Konkurrenztätigkeit.
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