LAG Hamm - Beschluss vom 25.04.2008
13 TaBV 120/07
Normen:
BetrVG § 77 § 87 Abs. 1 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 21.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 14/07
BAG, - Vorinstanzaktenzeichen 1 ABR 60/08

Abschließende Regelung mitbestimmungspflichtiger Personaleinsatzplanung unter Berücksichtigung von Wochenfeiertagen und freier Tage in Betriebsvereinbarung - Delegation der Entscheidung mitbestimmungspflichtiger Fragen an Arbeitgeberin

LAG Hamm, Beschluss vom 25.04.2008 - Aktenzeichen 13 TaBV 120/07

DRsp Nr. 2008/18367

Abschließende Regelung mitbestimmungspflichtiger Personaleinsatzplanung unter Berücksichtigung von Wochenfeiertagen und freier Tage in Betriebsvereinbarung - Delegation der Entscheidung mitbestimmungspflichtiger Fragen an Arbeitgeberin

1. Ergibt die Auslegung einer Betriebsvereinbarung, dass die Betriebsparteien bei Abschluss der Vereinbarung die Problematik von Feiertagen und arbeitsfreien Tagen bedacht und berücksichtigt haben, kann aus der abschließenden Regelung, dass alle Änderungen "über den vorgegebenen Rahmen dieser Betriebsvereinbarung hinaus" der Absprache mit dem Betriebsrat bedürfen, systematisch nur gefolgert werden, dass hinsichtlich der wöchentlichen Personaleinsatzplanung einschließlich der Regelung freier Tage unter Berücksichtigung von Wochenfeiertagen die Betriebspartner eine abschließende mitbestimmte Regelung getroffen haben.2. Der Betriebsrat darf die Entscheidung mitbestimmungspflichtiger Fragen an die Arbeitgeberin delegieren, soweit dadurch das Mitbestimmungsrecht in seiner Substanz nicht verletzt wird.