LAG Köln, Urteil vom 02.08.1999 - Aktenzeichen 3 Sa 404/99
DRsp Nr. 2000/2150
Abschluss eines Tarifvertrags; Schriftform
»Ist ein Tarifvertrag wirksam gekündigt, so stellt eine spätere Einigung der Tarifvertragsparteien über die Fortgeltung dieses Tarifvertrages der Sache nach den Abschluss eines neuen Tarifvertrages dar, der nach § 1 Abs. 2TVG der Schriftform bedarf.«