Die Parteien streiten um die Berechnung der an den Kläger zu zahlenden monatlichen Betriebsrente aus betrieblicher Altersversorgung. Der Kläger war vom 15.12.1959 bis zum 31.08.2004 als Arbeitnehmer bei der Beklagten beschäftigt. Er ist am 09.08.1944 geboren. Ab 01.09.2001 stand der Kläger vereinbarungsgemäß mit der Beklagten in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis, welches im Blockmodell ausgeführt wurde und wobei die ersten 18 Monate voll gearbeitet wurden, die letzten 18 Monate war der Kläger freigestellt. Er bezieht seit 01.09.2004 gesetzliche Altersversorgung und eine Betriebsrente. Er ist mit einem Grad von 50 als schwerbehinderter Mensch anerkannt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|