Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Darmstadt vom 13. Februar 2008 - 5 Ca 471/07 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung einer Entschädigung wegen Altersdiskriminierung.
Der am 24. Januar 1953 geborene Kläger bewarb sich mit Schreiben vom 08. Juli 2007 auf ein Stellenangebot der Beklagten, das folgenden Wortlaut hatte:
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