LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.11.2022
L 1 KR 438/20 KL ZVW
Normen:
SGG § 197a;

Änderung der Arzneimittel-Richtlinie über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen WirkstoffenNeue Wirkung eines bekannten Wirkstoffes

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2022 - Aktenzeichen L 1 KR 438/20 KL ZVW

DRsp Nr. 2023/1187

Änderung der Arzneimittel-Richtlinie über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen Neue Wirkung eines bekannten Wirkstoffes

Eine obligatorische Nutzenbewertung nach § 35 a Abs. 1 SGB V ist durchzuführen, wenn ein neu zugelassenes Arzneimittel auf einer neuen Wirkung eines bekannten Wirkstoffes beruht.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a;

Tatbestand

Streitig ist der Beschluss des Beklagten vom 27. November 2015 „über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) durch Ergänzung der Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (§ 35a SGB V) -“ um den Wirkstoff Ivermectin.