Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) gegen die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. April 2020 –
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten führen das (im Beschwerderechtszug verbundene) Verfahren - wegen der von der zu 1 beteiligten Gruppenvertretung Kabine begehrten Aufhebung personeller Maßnahmen, die die Gruppenvertretung Kabine für Versetzungen hält.
Die zu 2 beteiligte Arbeitgeberin betreibt ein Luftfahrtunternehmen. Sie beschäftigt unter anderem die in den Anträgen genannten Arbeitnehmer:innen als Purser:etten II.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|