Die Kläger waren bei der H. Bergbau AG beschäftigt. Nachdem ihre Arbeitsverhältnisse wegen einer Zechenstillegung beendet worden waren, wurden sie zusammen mit weiteren 900 Arbeitnehmern von der Beklagten, einem Unternehmen der Stahl und Eisenindustrie, eingestellt. Diese sagte ihnen in Zusatzvereinbarungen zu den Arbeitsverträgen bzw. in gleichlautenden Schreiben zu, "Deputatkohle nach den jeweiligen Regelungen der H. Bergbau AG oder der vorgesehenen Gesamtgesellschaft des Ruhrbergbaus zu liefern".
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|