LAG Niedersachsen - Urteil vom 27.02.2006
11 Sa 842/05
Normen:
KSchG § 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lüneburg, vom 18.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 486/04

Änderungskündigung gegenüber Vertretungslehrkraft an Grundschule bei Änderung des Vertretungskonzepts

LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.02.2006 - Aktenzeichen 11 Sa 842/05

DRsp Nr. 2006/28046

Änderungskündigung gegenüber Vertretungslehrkraft an Grundschule bei Änderung des Vertretungskonzepts

»1. Das organisatorische Konzept, ausfallende Unterrichtsstunden in der Grundschule zukünftig durch pädagogische Mitarbeiter durchführen zu lassen, rechtfertigt eine betriebsbedingte Änderungskündigung, mit der die vertraglich geschuldete Tätigkeit einer Vertretungslehrkraft auf Abruf in eine pädagogische Mitarbeiterin geändert wird sowie die damit verbundene Umstellung der Vergütungsberechnung auf eine 40-Stunden-Woche.2. Für die Beurteilung der Frage, ob sich im tatsächlichen Beschäftigungsbedarf erhebliche Änderungen ergeben, ist bei einer Organisationsentscheidung, die alle Grundschulen des Landes betrifft, eine generalisierende Betrachtungsweise geboten.«

Normenkette:

KSchG § 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung.