LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.08.2008 18 Sa 1188/07
Normen:
BAT § 53 ; BAT § 55 ; KSchG § 1 ; KSchG § 2 ; Rahmen-TV zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Verkehrsflughäfen vom 12.10.1998/28.11.2002; Tarifvertragliche Vereinbarung Nr. 741;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 27.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 10/05
Änderungskündigung; Tarifvertragliche Vereinbarung Nr. 741; Zustandekommen; Rückwirkungsverbot; Präklusion; Sozialauswahl; Vergleichbarkeit
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.08.2008 - Aktenzeichen 18 Sa 1188/07
DRsp Nr. 2008/19799
Änderungskündigung; Tarifvertragliche Vereinbarung Nr. 741; Zustandekommen; Rückwirkungsverbot; Präklusion; Sozialauswahl; Vergleichbarkeit
»1. Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers gegen 2. Änderungskündigung vom Dezember 2004 erfolglos.2. Sonderkündigungsschutz nach §§ 53 Abs. 3, 55 Abs. 2BAT ist durch § 2 Abs. 6 Satz 3 Tarifvertragliche Vereinbarung Nr. 741 aufgehoben worden, kein Verstoß gegen Rückwirkungsverbot (so schon BAG 17.10.2007 - 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121).3. Die Tarifvertragliche Vereinbarung ist auch formell wirksam zu Stande gekommen: Der ver.di Landesbezirk Hessen handelte als Vertreter für den ver.di Bundesvorstand und nicht aus eigener Kompetenz, kein Verstoß gegen Rahmen-TV zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Verkehrsflughäfen vom 12.10.1998/28.11.2002.4. Arbeitgeber konnte zur - unterbliebenen - Sozialauswahl vortragen, ohne präkludiert zu sein.5. Ein "Betriebsangestellter" der früheren Frachtabteilung, Vergütungsgruppe Vc, ist im Sinne des §§ 1 Abs. 3, 2KSchG nicht mit Arbeitnehmern außerhalb der Frachtabteilung vergleichbar.«
Normenkette:
BAT § 53 ; BAT § 55 ; KSchG § 1 ; KSchG § 2 ; Rahmen-TV zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Verkehrsflughäfen vom 12.10.1998/28.11.2002; Tarifvertragliche Vereinbarung Nr. 741;
Tatbestand:
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