LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 18.01.2006
3 Sa 549/05
Normen:
MTV Hotel- und Gaststättengewerbe Schleswig-Holstein § 14 Ziff. 1 ; InsO § 35 § 36 ; ZPO § 850c § 850e § 850f ;
Fundstellen:
BB 2006, 1396
DB 2006, 456
NZA-RR 2006, 309
ZVI 2006, 151
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 20.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 957/05

Aktivlegitimation des insolventen Arbeitnehmers zur Geltendmachung des pfändungsfreien Arbeitseinkommens - keine Einziehung des unpfändbaren Einkommens durch Insolvenzverwalter - Entscheidung über Erhöhung oder Herabsetzung von Pfändungsfreigrenzen nur durch Vollstreckungsgericht

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.01.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 549/05

DRsp Nr. 2006/20117

Aktivlegitimation des insolventen Arbeitnehmers zur Geltendmachung des pfändungsfreien Arbeitseinkommens - keine Einziehung des unpfändbaren Einkommens durch Insolvenzverwalter - Entscheidung über Erhöhung oder Herabsetzung von Pfändungsfreigrenzen nur durch Vollstreckungsgericht

»1. Der insolvente Arbeitnehmer ist hinsichtlich der Geltendmachung des pfändungsfreien Teils seines Arbeitseinkommens aktivlegitimiert.2. Der unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens gehört nicht zur Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter ist daher nicht befugt, das der Zwangsvollstreckung nicht unterliegende Arbeitseinkommen des Schuldners zur Masse einzuziehen.3. Über die Erhöhung oder Herabsetzung von Pfändungsfreigrenzen entscheidet weder der Arbeitgeber, noch der Insolvenzverwalter, noch die Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern ausschließlich das Vollstreckungsgericht.«

Normenkette:

MTV Hotel- und Gaststättengewerbe Schleswig-Holstein § 14 Ziff. 1 ; InsO § 35 § 36 ; ZPO § 850c § 850e § 850f ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten sich in der Berufungsinstanz noch über Ansprüche des Klägers auf den unpfändbaren Teil des Dezembergehaltes sowie Rückforderungsansprüche der Beklagten aus behaupteten Gehaltszahlungen für die Monate Oktober und November 2004.