LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.06.2008
3 Sa 74/07
Normen:
BGB § 611a Abs. 4 (a.F.) ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 19.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 1986/07

Altersdiskriminierung vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes; Einhaltung der Ausschlussfrist des § 611a Abs 4 BGB a.F.

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 74/07

DRsp Nr. 2008/18311

Altersdiskriminierung vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes; Einhaltung der Ausschlussfrist des § 611a Abs 4 BGB a.F.

»Macht ein Stellenbewerber eine Diskriminierung wegen Alters zu einem Sachverhalt geltend, der sich vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14.08.2006 ereignet hat, so ist die Ausschlussfrist des § 611 a Abs. 4 BGB a.F. zu beachten.«

Normenkette:

BGB § 611a Abs. 4 (a.F.) ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Frage, ob dem Kläger ein Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen altersbezogener Diskriminierung im Zusammenhang mit zwei Bewerbungen auf zwei ausgeschriebene Dienstposten für einen Lehrer zusteht.

Der am 00.00.0000 geborene Kläger hat eine Ausbildung zum Grund- und Hauptschullehrer (beide Dienstprüfungen) absolviert. Außerdem ist er Diplom Pädagoge in der Studienrichtung Ausländerpädagogik. Ende 2003 bewarb er sich auf eine Angestelltenstelle als Grund- und Hauptschullehrer bei der J. A. sowie Anfang 2004 ebenfalls auf eine Angestelltenposition als Grund- und Hauptschul- sowie Realschullehrer bei der J. H. Beide Stellen waren ohne Altersgrenze ausgeschrieben. Hinsichtlich des Inhalts des Stellenangebotes für die Stelle bei der J. H. wird auf die in Anlage K4 - BI. 8 der Akte des Arbeitsgerichts Bezug vorgelegte Fotokopie Bezug genommen.