Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endete, in dem die Klägerin das 60. Lebensjahr vollendet hatte.
Die am 4. Oktober 1932 geborene Klägerin ist bei der beklagten Universität seit 1974 als technische Assistentin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft einzelvertraglicher Vereinbarung der Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (
Die Beklagte teilte der Klägerin mit Schreiben vom 11. September 1992 mit, das Arbeitsverhältnis ende aufgrund §
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