LSG Sachsen - Urteil vom 07.12.2017
L 4 R 474/17
Normen:
SGB VI § 70 Abs. 2 S. 2; GG Art. 6 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Dresden, vom 08.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 26 R 1099/16

Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten neben gleichzeitigen Pflichtbeitragszeiten für eine pflichtversicherte BeschäftigungVerfassungskonformität der unterschiedlichen Bewertung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen RentenversicherungWeiter gesetzgeberischer Spielraum

LSG Sachsen, Urteil vom 07.12.2017 - Aktenzeichen L 4 R 474/17

DRsp Nr. 2018/16724

Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten neben gleichzeitigen Pflichtbeitragszeiten für eine pflichtversicherte Beschäftigung Verfassungskonformität der unterschiedlichen Bewertung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung Weiter gesetzgeberischer Spielraum

Parallelentscheidung zu LSG Sachsen L 4 R 744/16 v. 22.08.2017

I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 8. Juni 2017 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 70 Abs. 2 S. 2; GG Art. 6 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung einer höheren Regelaltersrente ab dem 1.4.2016 unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten neben gleichzeitigen Pflichtbeitragszeiten für eine pflichtversicherte Beschäftigung hat.