1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 15.05.2008, Az.: öD
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags im Blockmodell.
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