Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Mai 2008 - 9 Ta 91/08 - aufgehoben.
Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 5. Februar 2008 -
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
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