LSG Hessen - Urteil vom 30.11.2021
L 3 U 139/18
Normen:
SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2; SGG § 128;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt/Main, vom 20.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 U 101/05

Anerkennung der Berufskrankheiten Nr. 1302 - Erkrankungen durch Halogen-Kohlenwasserstoffe und nach der Nr. 1307 - Erkrankungen durch organische PhosphorverbindungenAnforderungen an die Erfüllung der arbeitsmedizinischen Voraussetzungen bei einer Tätigkeit als Gartenbaugehilfe mit Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln

LSG Hessen, Urteil vom 30.11.2021 - Aktenzeichen L 3 U 139/18

DRsp Nr. 2022/10295

Anerkennung der Berufskrankheiten Nr. 1302 - Erkrankungen durch Halogen-Kohlenwasserstoffe und nach der Nr. 1307 - Erkrankungen durch organische Phosphorverbindungen Anforderungen an die Erfüllung der arbeitsmedizinischen Voraussetzungen bei einer Tätigkeit als Gartenbaugehilfe mit Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln

Zum Vollbeweis von Erkrankungen des peripheren und zentralen Nervensystems auf Grund der Einwirkung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Berufskrankheiten Nr. 1302 und Nr. 1307

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 20. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2; SGG § 128;

Tatbestand