SG Karlsruhe, vom 27.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 4846/05
Anerkennung einer Berufskrankheit für als Geigen- oder Bratschenspieler tätige Berufsmusiker
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.2008 - Aktenzeichen L 1 U 1926/07
DRsp Nr. 2008/20368
Anerkennung einer Berufskrankheit für als Geigen- oder Bratschenspieler tätige Berufsmusiker
Die Personengruppe der als Geigen- oder Bratschenspieler tätigen Berufsmusiker ist durch ihre versicherte Tätigkeit nicht in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung der Gefahr ausgesetzt, an Erkrankungen im Bereich der Lendenwirbels?ule oder der Schultereckgelenke zu leiden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]