OVG Bremen - Urteil vom 19.05.2021
2 LB 45/20
Normen:
BeamtVG § 31 Abs. 3; BKV Nr. 2101 Anl. 1;
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 17.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 197/14

Anerkennung einer Epicondylitis radialis des rechten Ellenbogens als Berufskrankheit

OVG Bremen, Urteil vom 19.05.2021 - Aktenzeichen 2 LB 45/20

DRsp Nr. 2021/9717

Anerkennung einer Epicondylitis radialis des rechten Ellenbogens als Berufskrankheit

Die Anerkennung einer Epicondylitis radialis des rechten Ellenbogens als Berufskrankheit gemäß § 31 Abs. 3 BeamtVG i.V.m. Nr. 2101 der Anl. 1 zur BKV scheidet aus, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Erkrankung einen Schweregrad erreicht hatte, der es bei nachträglicher objektiver Betrachtungsweise medizinisch geboten hätte, die schädigende Tätigkeit zu unterlassen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 2. Kammer - vom 17. August 2018 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BeamtVG § 31 Abs. 3; BKV Nr. 2101 Anl. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Anerkennung einer Erkrankung ihres rechten Arms als Berufskrankheit.